REPORTAGEN
INVESTIGATIVER JOURNALISMUS, ETHIK UND PRESSEVERANTWORTUNG
Journalistische Darstellungsformen (Quelle: http://www.journalexikon.de)

Reportage

Die Reportage ist eine Journalistische Darstellungsform. Als subjektiver Erlebnisbericht ist sie emotionsgeladen und stellt das Erlebte über die Fakten und die reine Nachricht. Mit der Reportage erreicht der Autor Leser, die er vielleicht mit der Nachricht oder dem Bericht nicht erreichen würde. Es werden in der Reportage Einzelfälle beschrieben, die sich mit der Darstellung des Allgemeinen abwechselt. Auch lassen sich allgemeine gesellschaftliche Phänomene gut anhand von Reportagen verdeutlichen, etwa Streiks etc.

Merkmale: Informationen werden lebendig. Der Journalist versetzt sich in die Lage der Betroffenen, Subjektivität ist zwingend erwünscht. Es finden ständig Perspektivwechsel statt, die der Dramaturgie dienen.

Nachricht

Mit der Nachricht schildert der Journalist kurz und kompakt ein Ereignis. Sie beinhaltet eine Neuigkeit. Der klassische Aufbau arbeitet die sechs W-Fragen ab: Wer hat was, wann, wo, wie und warum getan? Das Wichtigste soll an den Anfang, danach nimmt die Wichtigkeit ab. Dies hat früher den Vorteil gehabt, dass der Setzer in der Druckerei im Zweifel von hinten wegkürzen konnte, wenn die Nachricht zu lang war. Da dies heute nicht mehr so entscheidend ist, hat sich auch das starre Muster der Nachricht aufgelockert. Wenn es für den Leser angebracht ist, wird auch erst eine Einordnung der Nachricht gegeben, bevor der Nachrichtenkern verkündet wird.

Bericht

Der Bericht ähnelt der Meldung/Nachricht. Während die Meldung sich auf die Neuigkeit und die Beantwortung der wichtigsten Fragen beschränkt, liefert der Bericht zusätzlich Hintergründe und weitere wichtige Begebenheiten im Zusammenhang der Meldung. Der Bericht holt quasi „mehr Luft“ und kann die 6-W-Fragen entsprechend über mehrere Absätze beantworten und muss dies nicht zwingend in einem Absatz tun.

Feature

Das Feature gehört zu den interpretierenden Darstellungsformen. Es ist subjektiv wie die Reportage, bunter und facettenreicher. Es kann szenisch sein, verallgemeinert aber vor allem einen Sachverhalt auf ein gesellschaftliches Phänomen. Deswegen ist auch nicht die Tagesaktualität zwingend. Es findet ein Wechsel statt zwischen „Anschauung und Abstraktion, zwischen Schilderung und Schlussfolgerung“. (Walther von La Roche).

Interview

Das Interview ist eines der bedeutendsten Instrumente bei der Arbeit des Journalisten. Es ist wesentlicher Teil der Recherche. Der Journalist muss Erkenntnis gewinnen, was er neben der Lektüre von Artikeln, Büchern etc. vor allem aus Gesprächen bezieht. deswegen unterscheidet man verschiedene Formen des Interviews.

1. Das Recherche-Interview

2. Das Frage-und Antwort-Interview

2.1. Das sachbezogene Interview

2.2. Das Meinungsinterview

3. Das „durchgeschriebene“ Interview

zu 1. Das Recherche-Interview dient dem Erkenntnisgewinn. Es kann ein reines Informationsgespräch sein, bei dem man das Wissen eines anderen abfragt, um Sachverhalte selbst besser einschätzen zu können. Zum andern gibt es das investigative Interview, bei dem das Ziel darin besteht, etwas zu erfahren, was der andere nicht unbedingt preis geben möchte. Entsprechend muss es intensiv vorbereitet, mögliche Antworten antizipiert und alternative Fragetechniken für die jeweilige Situation entwickelt werden. Es kommt schnell zum psychologischen Interview.

zu 2. Das Frage-und Antwort-Interview ist das Interview, dass der Leser in Form von Frage und Antwort präsentiert bekommt. Es ist in aller Regel autorisiert.

zu 2.1. Das sachbezogene Interview ist ein Experteninterview, bei dem nicht die Person, sondern das Wissen der Person im Zentrum steht, etwa der Professor, der Unternehmensberater, der in einem Krisengebiet Lebende. Wenn das Interview schnell geführt werden muss, erübrigt sich oft die Autorisierung.

zu 2.2. Beim Meinungsinterview steht die Person im Zentrum des Gesprächs. In der Regel ein Prominenter, wird dessen Meinung zu einem Thema abgefragt.

zu 3. Das „durchgeschriebene“ Interview erscheint nicht in der Frage-und Antwort-Form, sondern in Form eines Artikels, bei dem neben Zitaten auch Einordnungen und Szenen vom Journalisten einbezogen werden.

Grundsätzliches: Ein gut geführtes Interview muss gut vorbereitet werden. Das heißt, der Interviewer hat sich in das Thema eingearbeitet sowie Informationen über seinen Interviewpartner eingeholt. Nur so ist gewährleistet, dass der Interviewte den Interviewer nicht mit falschen Fakten in die Irre führt oder der Interviewte mit banalen Fragen gelangweilt wird. Bei gut recherchierten Interviews ist ein Gespräch „auf Augenhöhe“ problemlos möglich, das heißt, der Gesprächspartner nimmt den Journalisten ernst. Generell sollten der Journalist seine Fragen vorher ausformulieren und aufschreiben. Dabei sollte er antizipieren, was sein Gegenüber vermutlich antworten wird und sich so auf Nachfragen und Anschlussfragen einstellen. Allerdings sollte man sich im Zweifel nicht sklavisch an seine Fragenreihenfolge halten. Lange Fragen haben in der Regel ausschweifende Antworten zur Folge. Kurze, prägnante Antworten provozieren auch präzise Antworten. Auch sollten sich offene Fragen (W-Fragen) und geschlossene Fragen (Ja/Nein-Fragen) in gutem Verhältnis ergeben.

Porträt

Das Porträt ist im engeren Sinne keine Darstellungsform, sondern ein klar definierter Inhalt. Es beschreibt eine Person, deren Motive, Eigenarten, versucht einem die Person näher zu bringen, so dass der Leser sich in sie hineinfühlen kann. Im Porträt darf der Autor kommentieren, reportieren und abstrahieren. Unternehmensporträts dagegen halten sich stark an nüchterneren Fakten.

Die 6 journalistischen W

Eine journalistische Meldung beschäftigt sich fast immer mit der Beantwortung der “6-W-Fragen”:

    Wer?  Wie?   Was?   Wann?   Wo?   Warum?

Wer hat wie, was, wann, wo und warum gemacht? Wo ist wem (wer) was, wann, wie und warum passiert?

Pressekodex

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 2 – Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3 – Richtigstellung

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Ziffer 4 – Grenzen der Recherche

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5 – Berufsgeheimnis

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten

Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche

ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 9 – Schutz der Ehre

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Ziffer 12 – Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Ziffer 13 – Unschuldsvermutung

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung

Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15 – Vergünstigungen

Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Ziffer 16 - Rügenveröffentlichung

Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.

(Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats, 03.12.2008)